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Gremien


SGB II - Beirat

Seit Anfang 2005 ist der Kreis Borken als eine von bundesweit 69 Modellregionen eigenverantwortlich für die Umsetzung der im Sozialgesetzbuch II (SGB II) festgeschriebenen Hartz IV-Reformen zuständig.

 

Um die Aufgabe der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sachkundig zu begleiten, hat der Kreistag einen Beirat eingerichtet. Dieser begleitet den Umsetzungsprozess für den Teilbereich Eingliederung und berät über die Maßnahmestrukturen sowie über ggf. notwendige Anpassungen und Veränderungen. Der Beirat hat  eine beratende Funktion.

 

Dem Beirat gehören Vertreter der Fraktionen des Kreistages, der Bürgermeisterkonferenz, der IHK, der Handwerkskammer, der Agentur für Arbeit, des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Kreisverwaltung Borken an. Der Vorsitz wird vom Landrat des Kreises Borken bzw. durch einen von ihm benannten Vertreter übernommen. Sitzungen werden bei Bedarf einberufen. Dem Beirat SGB II gehören folgende Mitglieder an:


Auschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit

Der vom Kreistag bestellte Ausschuss berät über Investitionen und Ausgaben in den Bereichen Arbeit, Soziales und Gesundheit. So gehören zu seinen Beratungsthemen u.a.

  • Betreuung und Widereingliederungsmöglichkeiten von Arbeitslosen

  • Beratung über Richtlinien für die Durchführung der Sozialhilfe

  • Unterstützung, Förderung und Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

  • Entwicklung von Maßnahmen für Schwerbehinderte (z. B. kostenlosen Fahrdienst für Behinderte)

  • Beratung über Konzepte zur Sucht- und Drogenbekämpfung sowie zur Aidsbekämpfung

  • Förderung von Anlaufstellen für Sucht- und Drogenabhängige

  • Beratung über Psychiatrieeinrichtungen.