Integration Schwerbehinderter
Integration Schwerbehinderter
Schwerbehindert sind Menschen, bei denen für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht zuständigen Stellen (z.B. Kreis Borken) einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt hat.
Schwerbehinderten gleichgestellt werden sollen Behinderte mit einem GdB von 30 oder 40, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
Ansprechpartner für Sie sind die Fallmanager/Integrationshelfer bei den Städten und Gemeinden.
Bei allgemeinen Fragen erhalten Sie zudem Auskunft bei:
- Jobcenter der Kreisverwaltung

