Berufliche Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation
Leiden Sie unter einer Behinderung (ohne dass die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt worden sein muss) für voraussichtlich länger als sechs Monate und können deshalb nur eingeschränkt tätig sein, kommen Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht.
Die Gesundheitsbeeinträchtigungen können dabei folgender Natur sein:
- der körperlichen Funktion (z.B. Einschränkungen der Gliedmaßen, Diabetes, HIV-Infektion)
- der geistigen Fähigkeit (u.a. deutliche, feststellbare Intelligenzminderung, Lernbehinderung)
- der seelische Gesundheitszustand (z.B. Depressionen, Psychosen, nicht heilbare Neurosen, Schizophrenie)
Rehabilitationsbedarf besteht insbesondere bei Personen,
- die von einer Förderschule abgehen,
- die ihre Ausbildung oder ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen (z.B. berufsbezogener Allergien) abbrechen mussten oder
- die eine medizinische Rehabilitation (z.B. Kur) beendet haben.
Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation sind z.B.:
- Förderung einer (über-)betrieblichen Ausbildung oder Umschulung
- Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschüsse und technische Arbeitshilfen)
- Vermittlung eines geeigneten, den besonderen Bedürfnissen entsprechenden Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Eingliederung in eine Werkstatt für Behinderte (WfBM)
Ansprechpartner für Sie sind die Fallmanager/Integrationshelfer bei den Städten und Gemeinden.
Umfassende Info-Broschüren mit verschiedenen Schwerpunktthemen hält unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung für Sie bereit.

