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Rehabilitation und Integration


Erwerbsfähige behinderte Personen benötigen oftmals besondere Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Hierbei wirken verschiedene Träger zusammen.

Für Personen mit einem Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II ist das Jobcenter im Kreis Borken zuständig für die

  • berufliche Rehabilitation 
    und
  • die Integration Schwerbehinderter.


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