Beschäftigungsförderung/Jobperspektive gemäß § 16e SGB II
Die Jobperspektive gem. § 16e SGB II ist ein gesetzliches Förderinstrument zur Beschäftigung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem SGB II, für die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht möglich sein wird.
Die gesetzlichen Regelungen sahen bislang für diese Personen die Möglichkeit eines dauerhaft geförderten Beschäftigungsverhältnisses vor.
Mit Inkrafttreten der Instrumentenreform zum 01.04.2012 ändert sich die Förderdauer dieses Beschäftigungsangebotes. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen künftig innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren höchsten 24 Monate nach §16e gefördert werden.
Nähere Informationen zur bisherigen §16e-Umsetzung im Kreis Borken und zu den künftigen Förderbedingungen können Sie dem unten stehenden Informationen entnehmen.

