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Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II


Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden.

Die im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit zu verrichtenden Tätigkeiten müssen

·         zusätzlich sein,

·         im öffentlichen Interesse liegen und

·         wettbewerbsneutral sein.

Anbieter von Arbeitsgelegenheiten müssen für jedes Arbeitsfeld einen Antrag beim Jobcenter des Kreises Borken stellen. Die Prüfung des Antrages erfolgt unter Einbindung einer Arbeitsgruppe des SGB II-Beirates des Kreises Borken.

Das Umsetzungskonzept 2012, der Antragsvordruck sowie Erläuterungen zum Antrag können Sie den nachfolgenden Downloads entnehmen.