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Öffentlich geförderte Beschäftigung


Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt („Instrumentenreform“) zum 01.04.2012 ändern sich u.a. auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die öffentlich geförderte Beschäftigung.

Für den SGB II-Personenkreis im Kreis Borken wird öffentlich geförderte Beschäftigung in folgenden Bereichen umgesetzt:

  • Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II
  • Modellprojekt „Bürgerarbeit“ des Bundes
  • Beschäftigungsförderung/Jobperspektive gem. § 16e SGB II
  • NRW-Modellprojekt "öffentlich geförderte Beschäftigung"

Nähere Informationen zu den einzelnen Beschäftigungsbereichen finden Sie in den nebenstehenden Rubriken.