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Arbeitskreis "Gender SGB II"

 

Der Gesetzestext zum SGB II beschreibt im § 1 als Aufgabe und Ziel der Grundsicherung:

„Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass … geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegenwirkt wird (und) die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden. …“

Aus diesem Anspruch heraus hat sich der Arbeitskreis „Gender SGB II“ zusammen-gefunden, der den Umsetzungsprozess im SGB II konstruktiv begleitet. Insbesondere bietet er Unterstützung bei der Umsetzung der Querschnittsaufgabe „Gender Mainstreaming“.

 

Mitglieder des Arbeitskreises sind VertreterInnen

  • aus den Bereichen Gleichstellung, die z.T. auch gleichzeitig Mitarbeiterinnen örtlicher Jobcenter sind,
  • der Berufsbildungsstätte Westmünsterland und
  • des Jobcenters der Kreisverwaltung Borken.

Konkret beschäftigt sich der Arbeitskreis damit, die unterschiedlichen Problemlagen einzelner Zielgruppen im Hinblick auf das Geschlecht zu analysieren, z.B. allein Erziehende, junge Frauen und Männer unter 25 Jahren, MigrantInnen, ExistenzgründerInnen und andere.

Der Arbeitskreis hat inzwischen für folgende Zielgruppen einen Leitfaden erstellt:



In jedem Leitfaden sind für die jeweilige Zielgruppe die aktuelle Situation und mögliche Problemkonstellationen sowie Handlungsempfehlungen für die FallmanagerInnen im Umgang mit der Zielgruppe dargestellt.