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Arbeitslosengeld II / Sozialgeld


  • Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze
  • Sozialgeld erhalten die nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die mit einem Empfänger von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft leben

Weitergehende Informationen zum Arbeitslosengeld II finden den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_549720/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html

Die Ausführungen befassen sich insbesondere mit:

  • Anspruch und Höhe des Regelbedarfes
  • Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung Wohnung)
  • Antragstellung
  • Geldleistungen (u.a. Anspruch auf Mehrbedarf)
  • Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen (inkl. Freibeträge)