Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
- Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze
- Sozialgeld erhalten die nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die mit einem Empfänger von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft leben
Weitergehende Informationen zum Arbeitslosengeld II finden den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter:
Die Ausführungen befassen sich insbesondere mit:
- Anspruch und Höhe des Regelbedarfes
- Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
- Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung Wohnung)
- Antragstellung
- Geldleistungen (u.a. Anspruch auf Mehrbedarf)
- Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen (inkl. Freibeträge)

